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Einschraubheizkörper 9kW - Solarstrom für Warmwasser und mehr Eigenverbrauch maximieren
Vorteile:
- Der Eigenverbauch für Ihre PV-Anlage steigt
- Einbau in Warmwasser- und Pufferspeicher möglich
- Mit manuell einstellbarer Zieltemperatur (Bimetall-Thermostat)
- Heizleistung bis 9.000 Watt bei Ansteuerung durch Power-Manager AC-Thor 9s (nicht im Lieferumfang)
- 1,5 Zoll Standardgewinde
Stufenlos regelbar durch Photovoltaik Power-Manager AC-Thor 9s:
- An dem Heizstab kann mit einem Drehknopf die gewünschte Warmwassertemperatur eingestellt werden. Der AC-Thor 9s erkennt die Abschaltung und geht automatisch in den Standby-Betrieb für minimalen Eigenverbrauch.
Ein vorschriftsmäßiger Sicherheitstemperaturbegrenzer ist selbstverständlich integriert.
Technische Daten:
Max. Leistung: | 9.000 Watt |
Heizleistung: | 0 - 9.000 W bei Ansteuerung durch AC-Thor 9s |
Netzanschluss: | 3-phasig, 3 x 230 V, 50 Hz |
Anschlusskabel: | - |
Betriebstemperaturbereich: | Umgebungstemperatur am Gehäuse darf 35 °C nicht überschreiten |
Schutzart: | IP45 |
Abmessungen (B x H x T): |
88 x 88 x 873 mm |
Gewicht: | 2,0 kg |
Heizpatronenanschluss: | 1 1/2" |
Heizfreie Zone: | 130 mm ab Dichtfläche |
Garantie: | 2 Jahre (ausgenommen Verkalkung) |
Anzugsmoment: | 60 Nm |
Max. Betriebsdruck: | 10 bar |
Einbaulage: | horizontal |
Zieltemperaturbereich mit Thermostat: | ca. 34 - 78 °C |
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen