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ALU-Trägerprofil - Länge wählbar - Montageprofil Montageschiene Aluminiumprofil Stange - 0% MwSt.
Unsere Aluprofile sind für alle Modultypen im Flach- und Schrägdachbereich sowie für Freilandanlagen und Fassaden eine ausgezeichnete Wahl, um Solarmodule schnell und einfach zu montieren. Sie bieten eine hohe Qualität und Verarbeitung zu einem günstigen Preis. Diese Profile sind einfach zu handhaben und können schnell installiert werden, was Zeit und Kosten spart. Sie sind langlebig und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und Korrosion.
Wenn Sie nach einer kostengünstigen, aber dennoch qualitativ hochwertigen Option suchen, um Solarpanels auf Ihrem Dach zu montieren, dann sind unsere Aluprofile die perfekte Wahl.
Vorteile Aluminium Trägerprofil:
- Langlebig - Widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und Korrosion
- Für alle Modultypen geeignet
- Im Flach- und Schrägdachbereich sowie für Freilandanlagen und Fassaden einsetzbar
- Kostengünstig
- Qualitativ hochwertig
- Flexibel - die Systeme sind jederzeit erweiterbar und leicht anzupassen (z.B. mit Einschubverbindern)
- Geringes Gewicht
Technische Daten der Aluminiumprofile
Ausführung: Ultralight
Materialart: Aluminium
Profil: 40 x 40 mm
Regelspannweite: 1,6 m
Gewicht: 779g/m
Schnellast: sk = 1,21 kn / m2
Modullast: 0,22 kn / m2
Windlast: WSog = -0,80 kn / m2, Wdruck = 0,40 kn / m2
Montagekanal: 1 x M8 Nut für Nutensteine, 1 x M10 Nut für Sechskantschrauben
ACHTUNG: Da das Trägerprofil speziell für Sie zugeschnitten wird, ist dies von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen