Wenn Sie Ihre Solarthermieanlage selbst installieren wollen oder mehr über die Fördermöglichkeiten beim BAFA und der KfW erfahren möchten, stehen wir von Solardirekt24 Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten und unterstützen Sie von der Planung bis zur Installation.
Neben der Antragstellung beim BAFA ist nun auch eine Registrierung im KfW-Kundenportal möglich, mit der die KfW-Heizungsförderung dann ab Ende Februar 2024 beantragt werden kann. Auch das Programm für die Ergänzungskredite für alle Einzelmaßnahmen steht fest. Die neue BEG-Förderung enthält Zuschüsse und Förderkredite.
Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung. Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 %. Wir geben einen Überblick:
Der Zuschuss für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines
Gebäudenetzes wird weiterhin beim BAFA beantragt. Ebenfalls über das
BAFA läuft die Antragstellung für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster,
Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und Heizungsoptimierung.
Förderanträge können beim BAFA ab dem 1.1.2024 gestellt werden.
Der Zuschuss für eine neue Heizung (mit Ausnahme Errichtung Gebäudenetz) sowie Förderkredite werden bei der KfW beantragt.
Start Antragstellung KfW:
Voraussichtlich ab 27. Februar 2024 können private Selbstnutzer im Einfamilienhaus ihren Antrag stellen; voraussichtlich ab 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Das Wichtigste in Kürze:
Ergänzungskredit für Privatpersonen – Wohngebäude (358/359)
Das Wichtigste in Kürze:
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Mit dem Ergänzungskredit fördern die KfW bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 01. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurden, beantragt werden.
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die KfW berücksichtigt bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon erhalten Sie maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro.
Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Einzelmaßnahmen | Grundförderung | Effizienzbonus | Klimageschwindigkeitsbobus | Einkommensbonus |
Solarthermische Anlagen | 30% | 20% | 30% | |
Biomasseheizungen | 30% | 20% | 30% | |
Wärmepumpen | 30% | 5% | 20% | 30% |
Brennstoffzellenheizung | 30% | 20% | 30% | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) |
30% | 20% | 30% | |
Innovative Heizungstechnik | 30% | 20% | 30% | |
Gebäudenetzanschluss | 30% | 20% | 30% | |
Wärmenetzanschluss | 30% | 20% | 30% |
Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden gleich gefördert, die Basisförderung beträgt einheitlich 30 Prozent.
Den Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von maximal 25 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets von 2 Milliarden Euro erhalten Eigentümer auch für vermietete Wohneinheiten diesen Bonus. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Für Wärmepumpen wird ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Vakuumröhrenkollektor - Brauchwasser & Heizung Paket 9,16m² - 825 Liter Speicher (BWH-10.825)
Paketpreis | 6439,00 € | |
Abzüglich Grundförderung |
30% | -1931,70 € |
Abzüglich Klimageschwindigkeitsbonus |
20% | -1287,80 € |
Abzüglich Einkommensbonus |
30% | -1931,70 € |
Gesamtaufwand* | 1931,70 € |
*Gesamtaufwand ohne Installations- Lohnkosten und Kleinteile
Preise inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Vakuumröhrenkollektor - Brauchwasser & Heizung Paket 13,74m² - 1000 Liter Speicher (BWH-14.1000)
Paketpreis | 7629,00 € | |
Abzüglich Grundförderung |
30% | -2288,70 € |
Abzüglich Klimageschwindigkeitsbonus |
20% | -1525,80 € |
Abzüglich Einkommensbonus |
30% | -2288,70 € |
Gesamtaufwand* | 2288,70 € |
*Gesamtaufwand ohne Installations- Lohnkosten und Kleinteile
Preise inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten